Rechtsform & Haftungsfragen

Bei der Gewerbeanmeldung ist die Wahl der geeigneten Rechtsform eine relevante Frage, da diese zukünftige juristische und betriebswirtschaftliche Handlungsräume vorgibt. Angehende Gewerbetreibende sollten sich bewusst sein, dass die Wahl der Rechtsform über Befugnisse der Geschäftsführer sowie über steuerliche Aspekte und vor allem auch Haftungsfragen entscheidet. Auch zeigen sich deutliche Unterschiede in Bezug auf das einzubringende Startkapital und die Möglichkeiten, an neues Kapital für die Unternehmensfinanzierung zu gelangen. Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob es eine Personengesellschaft (z.B. ein Einzelunternehmen) oder eine Kapitalgesellschaft (z.B. eine GmbH) sein soll.

Wir haben die wichtigsten Punkte zu verschiedenen Rechtsformen für euch nachfolgend zusammengetragen. 

Inhalt

Einzelunternehmen

GmbH // Gesellschaft mit beschränkter Haftung

UG // Unternehmergesellschaft

GbR // Gesellschaft bürgerlichen Rechts

OHG // Offene Handelsgesellschaft

Einzelunternehmen

Der Begriff Einzelunternehmen beschreibt ein Unternehmen eines Einzelkaufmanns mit uneingeschränkter Haftung. Diese Rechtsform entsteht automatisch mit Eröffnung eines Unternehmens durch eine einzelne Person.

Wichtige Aspekte eines Einzelunternehmens sind

  • Beinhaltet das Einzelunternehmen eine kaufmännische Tätigkeit nach dem Handelsgesetzbuch (HGB), bestehen für den juristisch als Kaufmann eingestuften Inhaber andere Vorschriften
  • Ist das Unternehmen ein Kleingewerbe, das eine bestimmte Umsatzgrenze nicht überschreitet, ist kein Eintrag des Einzelunternehmens in das Handelsregister notwendig
  • Bei wachsenden Unternehmen mit wachsendem Umsatz und Betriebsvermögen sowie Erhöhung der Mitarbeiterzahl ist der Inhaber als Vollkaufmann jedoch zum Eintrag ins Handelsregister verpflichtet
  • Kleingewerbetreibende können sich auch freiwillig unter dem Zusatz ‚e.K.‘ – eingetragener Kaufmann – ins Handelsregister eintragen, verlieren damit aber die Vorzüge des Kleingewerbes

Vorteile des Einzelunternehmens

  • Es ist kein Mindestkapital erforderlich
  • Gründung erfolgt ohne Formalitäten
  • Relativ kostengünstig
  • Einzelunternehmer besitzen zudem die alleinige Entscheidungsfreiheit in geschäftlichen Fragen sowie die Verfügungsgewalt über das Vermögen des Unternehmens

Nachteile des Einzelunternehmens

  • Einzelunternehmer tragen das komplette Geschäftsrisiko und haften ohne Beschränkung mit dem eigenen Privatvermögen
  • Verhandlungen mit Banken oder Gläubigern gestalten sich oft schwieriger, da weniger Kapital vorhanden ist

Buchführung eines Einzelunternehmens

  • Bei Freiberuflern und Kleingewerben ist eine Überschussrechnung ausreichend, die Gewinn oder Verlust aufzeigt
  • Für einen Kaufmann nach dem HGB besteht neben der Buchführung- und Bilanzierungspflicht auch eine Publizitätspflicht

GmbH // Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die GmbH ist die häufigste Rechtsform in Deutschland. Bei dieser Kapitalgesellschaft haftet die Gesellschaft nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen, während das Privatvermögen der Gesellschafter unberührt bleibt.

Wichtige Aspekte einer GmbH sind

  • Existenzgründer haften bei der GmbH nicht mit dem Privatvermögen
  • Eine GmbH kann von mindestens einer Person gegründet werden
  • Die Höhe der Mindesteinlage beträgt 25.000 Euro
  • Voraussetzung für die Gründung sind der Eintrag ins Handelsregister sowie der Abschluss eines Gesellschaftsvertrages
  • Aktiv wird die GmbH erst, wenn der Gesellschaftsvertrag geschlossen, die Eintragung in das Handelsregister erfolgt, ein Geschäftsführer ernannt und mindestens ein Teil der Stammeinlagen erbracht worden ist

Gesellschaftsvertrag einer GmbH

  • Inhalt: Name der GmbH, Sitz der Gesellschaft, Unternehmensgegenstand, Höhe des Stammkapitals und Höhe von Stammeinlagen der einzelnen Gesellschafter
  • Regelt wesentliche Rechte und Pflichten zwischen den Gesellschaftern
  • Im Gesellschaftsvertrag können optional weitere Regelungen zwischen den Gesellschaftern festgehalten werden wie beispielsweise: Dauer der Gesellschaft, Verantwortungsbereiche oder Vertretungsregelungen
  • Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet sein und von allen Gesellschaftern in Anwesenheit eines Notars unterzeichnet werden

UG // Unternehmergesellschaft

Bei der Unternehmergesellschaft handelt es sich um eine Variante der GmbH, die insbesondere Existenzgründern den Zugang zur GmbH erleichtern soll.

Vorteile der UG

Die UG, die auch als Mini-GmbH bekannt ist, kann theoretisch bereits ab 1 Euro Mindesteinlage gegründet werden. Dafür verpflichtet sich der geschäftsführende Gesellschafter mindestens 25% des Jahresgewinns zurückzulegen bis eine Rücklage in Höhe von 25.000 € aufgebaut ist und die UG zu einer ‚echten‘ GmbH wird. Das für das Gründen einer GmbH nötige Stammkapital kann so quasi in Raten gebildet werden.

Gründungs-Set für UG

  • Gesetzgeber stellt ein Muster-Set, sprich Musterverträge, zur Verfügung
  • Sehr einfache Verträge, bei deren Verwendung jedoch die notarielle Beurkundung entfallen kann

Weiterführende Infos findet ihr auf: www.ug-gruenden.info  

GbR // Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Die GbR eignet sich besonders für Gründer mit geringem Startkapital, die eine unkomplizierte Gründung anstreben.

Wichtige Aspekte einer GbR sind: 

  • Auf einen Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschafter ausgelegt
  • Für Gewerbetreibende als auch Freiberufler möglich
  • Gehört zu den Kleingewerben, weshalb der Umsatz des Gewerbes jährlich nicht über 260.000 Euro liegen darf bzw. der Gewinn maximal 25.000 Euro im Jahr betragen darf

Vorteile einer GbR

  • Keine doppelte Buchführung notwendig, die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist ausreichend
  • Es sind keine speziellen Formalitäten zu berücksichtigen
  • Kein Mindestkapital notwendig
  • Bietet recht breiten Entscheidungsspielraum für Gesellschafter, hohes Ansehen und Kreditwürdigkeit

Inhalte des Gesellschaftsvertrag für die GbR

  • Anteilshöhe der einzelnen Gesellschafter an der Gesellschaft
  • Gewinnverteilung
  • Vorabentnahmen durch die Gesellschafter
  • Umfang der Arbeitsleistung der Gesellschafter & Urlaubsanspruch
  • Regelungen für den Krankheitsfall
  • Geschäftsführung und Befugnisse
  • Mehrheiten für Gesellschafterbeschlüsse
  • Kündigung des Gesellschaftsvertrags und Folgen

OHG // Offene Handelsgesellschaft

Die OHG ist eine Rechtsform für Kaufleute, die sich gemeinsam selbstständig machen möchten. Eine offene Handelsgesellschaft kann nicht von Freiberuflern und Kleingewerbetreibenden gegründet werden.

Gründung einer OHG

  • Mindestens zwei Gesellschafter sind notwendig, die natürliche oder juristische Personen sein können
  • Gründung erfolgt durch einen Gesellschaftsvertrag
  • Die Handelsgesellschaft wird beim jeweiligen Amtsgericht registriert und in das Handelsregister eingetragen
  • Für die Gründung einer OHG ist kein Mindestkapital notwendig

Eintrag ins Handelsregister

  • Der Eintrag ins Handelsregister ist gesetzlich vorgeschrieben
  • Vorteil des Eintrags ins Handelsregister: Name und Firma werden dadurch geschützt und Geschäftsbeziehungen zu Banken, Lieferanten und Verbänden sind einfacher, da diese oft den Nachweis des Handelsregisters benötigen