Wann und warum muss ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen?

Nach Eröffnung des gewerblichen Betriebes ist man verpflichtet, sich selbständig innerhalb eines Monats steuerlich beim Finanzamt anzumelden. Diese Anmeldung erfolgt über die Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung. Seit dem 01.01.2021 gilt für diesen eine elektronische Übermittlungspflicht über das ELSTER-Portal unter www.elster.de. Im Anschluss an die Prüfung teilt euch das Finanzamt eure Steuernummer und gegebenenfalls eure Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit. 

Welche Daten werden abgefragt? 

Nachfolgend werden einige der geforderten Angaben des Fragebogens aufgelistet, damit ihr euch einen ersten Eindruck von den benötigten Informationen machen könnt. Weitere Informationen und eine Ausfüllhilfe findet ihr ebenfalls im ELSTER-Portal

1. Allgemeine Angaben

  • Im ersten Abschnitt werden u. a. Angaben zur eigenen Person und dem Ehepartner/Lebenspartner, zu Kommunikations- und Bankverbindungsdaten, zur Art der Tätigkeit und zum Steuerberater abgefragt

2. Angaben zur Tätigkeit

  • Die Angaben zum Gewerbe betreffen u. a. die Adress- und Kontaktdaten, die Gründungsform, den Eröffnungstermin des Gewerbes und die Art der Tätigkeit
  • Inhaltlich können die Informationen aus der Gewerbeanmeldung übernommen werden

3. Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen 

  • Dieser Abschnitt ist besonders relevant, denn das Finanzamt möchte hier Informationen über die voraussichtlichen Einkünfte im Jahr der Betriebseröffnung sowie im Folgejahr haben
  • Hierbei werden nicht nur die Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb abgefragt, sondern auch aus allen anderen steuerlichen Einkunftsarten, wie zum Beispiel aus Beschäftigungen als Arbeitnehmer, anderen selbstständigen Tätigkeiten oder auch Kapitalvermögen oder Renten. Des Weiteren müssen auch voraussichtliche private Sonderausgaben und sonstige Steuerabzugsbeträge eingetragen werden
  • Auf Grundlage all dieser Angaben legt das Finanzamt die vierteljährlich fälligen Einkommensteuer-Vorauszahlungen fest
  • Ist der Gewinn des eigenen Betriebs höher als 24.500 Euro pro Jahr, sind außerdem Gewerbesteuer-Vorauszahlungen fällig

4. Angaben zur Gewinnermittlung

  • Die Angaben in diesem Abschnitt hängen grundsätzlich davon ab, ob Umsatzgrenzen eingehalten werden und ob die Kleinunternehmer-Regel angewendet wird

6. Angaben zur Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer

  • Diese Angaben zur Lohnsteuer betreffen euch nur dann, wenn ihr in eurem Betrieb Mitarbeiter beschäftigt

7. Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer

  • Die beiden wichtigsten Angaben betreffen die Höhe eurer erwarteten Jahresumsätze im Jahr der Betriebseröffnung und im Folgejahr und ob ihr die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen wollt
  • Abhängig von eurem Unternehmen, müsst ihr weitere steuerliche Angaben machen, die insbesondere die Umsatzsteuerregelungen betreffen. Beispielsweise betrifft dies Geschäfte mit dem europäischen In- und Ausland und die Umsätze, die mit dem Handel von Waren über das Internet erzielt werden sollen

8. Angaben zur Beteiligung an einer Personengesellschaft/ -gemeinschaft

  • Die geforderten Informationen sind nur dann erforderlich, wenn ein Gewerbe zusammen mit anderen Gründern in Form einer Personengesellschaft betrieben werden soll

Was passiert, wenn sich meine Daten im Laufe des Jahres ändern? 

Falls sich im Laufe des Jahres wichtige Änderungen bei euren Einkommensverhältnissen oder sonstigen Lebensumständen ergeben, können formlos Anpassungen beantragt werden. Darüber hinaus passt das Finanzamt die Steuervorauszahlungen der Folgejahre automatisch auf Grundlage der abgegebenen Steuererklärungen an.