Der Bio Pfefferminzlikör PFFF von der AUWALD Destille schmeckt nach frischer Minze und einer leichten Zitrusnote. Am besten schmeckt er leicht gekühlt - pur oder im Longdrink.
ACHTUNG! Ab 18 Jahren!
Dieses Produkt darf nicht an Personen unter dem gesetzlichen Mindestalter abgegeben werden. Mit deiner Bestellung bestätigst du, dass du das für dieses Produkt gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter hast. Bitte sei verantwortungsvoll im Umgang mit diesem Artikel.
Neben unseren Staffelpreisen für Teams, profitieren Mitarbeiter und Unternehmen zudem vom steuerbefreiten Essenszuschuss, mit dem Angestellte kostenlose oder vergünstigte Mahlzeiten bis max. 6,57€ pro Mahlzeit von ihrem Arbeitgeber gestellt bekommen können.
Erhöht ein Arbeitgeber den Lohn für seine Mitarbeiter, ist dies normalerweise mit einer hohen zusätzlichen Steuerbelastung für den Arbeitgeber verbunden. Dabei kommt nur ein Bruchteil der Lohnerhöhung überhaupt beim Arbeitnehmer an. Mittels Essenszuschüssen können je nach Ausgestaltung die Benefits auch ohne Erhöhung der Steuerlast an den Mitarbeiter weitergegeben werden.
Zahlt der Arbeitnehmer den vollen Sachbezugswert von 3,47€ und schießt der Arbeitgeber den steuerfreien Maximalbetrag in Höhe von 3,10€ pro Mahlzeit zu, bleibt die Lohnerhöhung für beide Seiten durch den Essenszuschuss komplett steuerfrei. Bei durchschnittlich 20 Arbeitstagen im Monat kommt das einer Gehaltserhöhung von netto 62,00€ im Monat oder 744,00€ im Jahr gleich. Die Lohnnebenkosten steigen dabei für den Arbeitgeber nicht.
Selbst wenn der Arbeitgeber den Maximalbetrag von 6,57€ zuschießt und den Sachbezugswert mit 25 Prozent pauschal versteuert, fallen deutlich weniger Lohnnebenkosten an als bei einer klassischen Lohnerhöhung – und der Angestellte profitiert von leckeren & kostenlosen Essen.
Für Fragen und zur Beantragung des Verpflegungszuschuss bzw. Essenszuschuss wendet ihr euch am Besten an eure Personalabteilung bzw. das entsprechende Steuerbüro.