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CHARLES: WALNUSSHOLZ - APVELSKIN SCHWARZ

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Statement aus Holz Charles ist nicht nur eine elegante Herrenuhr, oder eine Holzuhr – er ist ein echter Premium-Chronograph und setzt mit seinem 43mm Gehäuse aus Walnussholz ein echtes Statement. Darin...

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Kategorien: Design, TAKE A SHOT

Statement aus Holz

Charles ist nicht nur eine elegante Herrenuhr, oder eine Holzuhr – er ist ein echter Premium-Chronograph und setzt mit seinem 43mm Gehäuse aus Walnussholz ein echtes Statement. Darin eingebettet befindet sich ein abgedichteter Korpus mit Metallkern aus schwarzem Edelstahl. Durch die Scheibe aus kratzfestem Saphirglas wird das Innenleben bestens geschützt. Das dunkel gehaltene Zifferblatt zelebriert mit seiner feinen Linienstruktur und den abgesetzten Anzeigen die zentrale Funktion dieser schwarzen Herrenuhr: Die eingebaute Stoppuhr mit Datumsanzeige.

Gut für die Hand, gut für die Umwelt

Doch das ist noch nicht alles. Ein weiteres Highlight der Holzuhr für Herren ist das schwarze Armband, welches aus veganem Leder besteht. Doch was genau ist veganes Leder? Veganes Leder kann aus vielem bestehen, doch hier ist der Name der Collection Programm: APVELSKIN. Denn das schicke Armband besteht zum Großteil aus Apfelhaut. Die Basis bilden Apfelreste, die bei der Herstellung von Apfelsaft übrig bleiben. Die Überreste werden getrocknet, pulverisiert und im 50:50 Verhältnis mit Polyurethan (PU) vermischt. Die Mixtur wird Schicht für Schicht auf robustes Canvas aufgetragen. Nun wird es gewaschen und im Anschluss auf 130°C erhitzt. Um den Lederlook zu erhalten, bekommt der Stoff eine schöne Prägung. Abschließend wird die Stoffunterseite mit Kork veredelt... und fertig!

Die APVELSKIN Collection von TAKE A SHOT hat sogar PETA-Approved-Vegan Siegel. Somit sind die TAKE A SHOT Uhren zu 100% tierleid-frei und außerdem werden nachhaltige Materialien verwendet und weniger fossile Erzeugnisse bei der Herstellung verbraucht als bei herkömmliche Armbanduhren.

Die TAKE A SHOT Uhren kommen natürlich alle mit 2 Jahren Garantie.

  • GEHÄUSE schwarzer Edelstahlkern, ummantelt von Walnussholz, Krone auf 3 Uhr, Drücker für Stoppuhr auf 2 und 5 Uhr
  • ZIFFERBLATT dunkelgrauer Hintergrund, feine Linienstruktur, abgesetzte Stoppuhr-Anzeigen, graue & weiße Zeiger
  • ARMBAND APVELSKIN-COLLECTION - Schwarzes 20mm Armband aus veganem Lederersatz im Glattleder-Look, mit Dornschließe, Kork-Innenseite für besonderen Tragekomfort, TAKE A SHOT-Gravur innen, Pin-Verschluss zum einfachen Wechseln

1. Was ist APVELSKIN? Woraus besteht es?
APVELSKIN basiert auf Resten der Apfelsaftproduktion und imitiert Leder aus einem tierfreien Grundmaterial.

Die Mitarbeiterverpflegung ist immer wieder eine komplexe Angelegenheit, denn gerade kleinere Unternehmen haben keine eigene Kantine und viele Neu-Unternehmer wissen nicht viel zum Thema steuerfreier Essenszuschuss. Wir bringen Licht in Dunkel.

Arbeitgebern steht im Rahmen der Sachbezüge auch ein Essenszuschuss für ihre Mitarbeiter zur Verfügung, wodurch Mahlzeiten bis max. 6,57€ pro Mahlzeit kostenlos oder vergünstigt angeboten werden können. Erhöht ein Arbeitgeber den Lohn für seine Mitarbeiter/innen, ist dies normalerweise mit einer hohen zusätzlichen Steuerbelastung für den Arbeitgeber verbunden. Dabei kommt nur ein Bruchteil der Lohnerhöhung überhaupt beim Arbeitnehmer an. Mittels Essenszuschüssen können je nach Ausgestaltung die Benefits auch ohne Erhöhung der Steuerlast an den Mitarbeiter weitergegeben werden.
In diesem Zusammenhang empfehlen wir gerne unsere attraktiven Staffelpreise des Offices-Lunches für Unternehmen.

Amtliche Sachbezugswerte für Verpflegung 2021

Die amtlichen Sachbezugswerte für Verpflegung haben sich ab dem 01.01.2021 geändert und betragen seitdem:

  • Frühstück: 1,83 €
  • Mittagessen: 3,47 €
  • Abendessen: 3,47 €

Zusätzlich zum amtlichen Sachbezugswert kann der Arbeitgeber eine Mahlzeit des Arbeitnehmers mit bis zu 3,10 € abgaben- und steuerfrei bezuschussen. Wie sich der Essenszuschuss des Arbeitgebers gestalten lässt, sollen nachfolgende Beispiele verdeutlichen:

Beispiel 1: Arbeitnehmer übernimmt mindestens den Sachbezugswert selbst

Damit beim Sachbezug kein geldwerter Vorteil entsteht, muss der Arbeitnehmer mindestens den Sachbezugswert der Verpflegung (z.B. Mittagessen: 3,47 €) selbst zahlen. Zahlt der Arbeitnehmer mindestens den Sachbezugswert selbst und leistet der Arbeitgeber einen Essenszuschuss für die Mahlzeit in Höhe von max. 3,10 €, bleibt die Mahlzeit für beide Parteien abgaben- und steuerfrei. Dies würde bei durchschnittlich 20 Arbeitstagen einer Gehaltserhöhung von 62,00 € netto im Monat oder 744,00 € netto im Jahr entsprechen.

Beispiel 2: Arbeitnehmer übernimmt weniger als den Sachbezugswert selbst

Zahlt der Arbeitnehmer weniger als den Sachbezugswert selbst, handelt es sich bei der Differenz zwischen dem Sachbezugswert und der Zuzahlung des Arbeitnehmers um einen geldwerten Vorteil. Dieser muss vom Arbeitgeber versteuert werden. Hier steht dem Arbeitgeber die Möglichkeit zur Verfügung, den Bruttolohn des Arbeitnehmers jeden Monat um die Differenz zu erhöhen oder die Differenz pauschal mit 25 % und somit sozialabgabenfrei zu versteuern. Würde der Arbeitnehmer nur 3,00 € für sein Mittagessen selbst bezahlen, würde die Differenz (3,47 € - 3,00 € = 0,47 €) als geldwerter Vorteil zählen. Bei einer Pauschalversteuerung von 25 % würde eine Steuerbelastung von 0,12 € pro Mahlzeit für den Arbeitnehmer entstehen.

Beispiel 3: Arbeitnehmer erhält die Mahlzeit kostenlos

Entscheidet sich der Arbeitgeber dazu, selbst den Maximalbetrag in Höhe von 6,57 € (3,47 € Sachbezugswert + 3,10 € Essenszuschuss) zu zahlen, entsteht für den Arbeitnehmer ein geldwerter Vorteil in Höhe von 3,47 €. Wird dieser pauschal mit 25 % versteuert, entsteht nur eine Steuerbelastung in Höhe von 0,87 € pro Mahlzeit für den Arbeitnehmer. Für den Arbeitgeber auf der anderen Seite fallen deutlich weniger Lohnnebenkosten an, als bei einer klassischen Lohnerhöhung – und der Angestellte profitiert von leckeren & kostenlosen Essen.


Bei weiteren Fragen und zur Beantragung des Essenszuschusses beim Arbeitgeber wendet ihr euch am besten an eure Personalabteilung. Wenn du als Unternehmen weitere Fragen hast, ist dein Steuerbüro dein Ansprechpartner.

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