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Meiner Mött's Limonade 6er-Tray

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Sommer, Sonne, Limo! Ein Erfrischungsgetränk, das anders schmeckt, als alles was du kennst. Mach dich bereit, die köstliche Basilikum Limonade mit Gurke und Zitrone zu probieren und gönne deinem Gaumen damit...

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Kategorien: Food, Meiner Mött's

Sommer, Sonne, Limo!

Ein Erfrischungsgetränk, das anders schmeckt, als alles was du kennst. Mach dich bereit, die köstliche Basilikum Limonade mit Gurke und Zitrone zu probieren und gönne deinem Gaumen damit den Geschmack des Sommers!

Zitrone, Basilikum und Gurke machen diese Limonade zu einem Sommerhit. Hinter dem ursprünglich aus Sizilien stammenden Rezept steckt sogar eine alte Liebesgeschichte. Lieben tun wir auf jeden Fall den frischen Geschmack der Limonade aus Leipzig. Ein sommerliches Erfrischungsgetränk, welches wir auf jeden Fall nicht mehr missen möchten!

Ice, Ice, Baby!

Ein einfacher Gin mit Zitrone & Basilikum? Langweilig, wenn du auch die Zitronen Basilikum Limonade mit Basilikum von “Meiner Mött’s” mit Gin mischen kannst, und so ein fantastisches kaltes Erfrischungsgetränk für den Sommer in deinen Händen hältst. Auf der Seite von “Meiner Mött’s” findest du sogar noch weitere Rezepte, wie du die leckere Zitrone Gurke Basilikum Limonade noch mischen und weiter aufpeppen kannst.

Du möchtest die leckere Basilikum Limonade kaufen, auch außerhalb von Leipzig? Dann ist unser 6er-Pack in der Glasflasche in einer bruchsicheren Versandverpackung genau das Richtige für dich.

1. Ist Meiner Mött's Erfrischung für Veganer geeignet?
Ja, die Meiner Mött's Limonade ist vegan.

Die Mitarbeiterverpflegung ist immer wieder eine komplexe Angelegenheit, denn gerade kleinere Unternehmen haben keine eigene Kantine und viele Neu-Unternehmer wissen nicht viel zum Thema steuerfreier Essenszuschuss. Wir bringen Licht in Dunkel.

Arbeitgebern steht im Rahmen der Sachbezüge auch ein Essenszuschuss für ihre Mitarbeiter zur Verfügung, wodurch Mahlzeiten bis max. 6,57€ pro Mahlzeit kostenlos oder vergünstigt angeboten werden können. Erhöht ein Arbeitgeber den Lohn für seine Mitarbeiter/innen, ist dies normalerweise mit einer hohen zusätzlichen Steuerbelastung für den Arbeitgeber verbunden. Dabei kommt nur ein Bruchteil der Lohnerhöhung überhaupt beim Arbeitnehmer an. Mittels Essenszuschüssen können je nach Ausgestaltung die Benefits auch ohne Erhöhung der Steuerlast an den Mitarbeiter weitergegeben werden.
In diesem Zusammenhang empfehlen wir gerne unsere attraktiven Staffelpreise des Offices-Lunches für Unternehmen.

Amtliche Sachbezugswerte für Verpflegung 2021

Die amtlichen Sachbezugswerte für Verpflegung haben sich ab dem 01.01.2021 geändert und betragen seitdem:

  • Frühstück: 1,83 €
  • Mittagessen: 3,47 €
  • Abendessen: 3,47 €

Zusätzlich zum amtlichen Sachbezugswert kann der Arbeitgeber eine Mahlzeit des Arbeitnehmers mit bis zu 3,10 € abgaben- und steuerfrei bezuschussen. Wie sich der Essenszuschuss des Arbeitgebers gestalten lässt, sollen nachfolgende Beispiele verdeutlichen:

Beispiel 1: Arbeitnehmer übernimmt mindestens den Sachbezugswert selbst

Damit beim Sachbezug kein geldwerter Vorteil entsteht, muss der Arbeitnehmer mindestens den Sachbezugswert der Verpflegung (z.B. Mittagessen: 3,47 €) selbst zahlen. Zahlt der Arbeitnehmer mindestens den Sachbezugswert selbst und leistet der Arbeitgeber einen Essenszuschuss für die Mahlzeit in Höhe von max. 3,10 €, bleibt die Mahlzeit für beide Parteien abgaben- und steuerfrei. Dies würde bei durchschnittlich 20 Arbeitstagen einer Gehaltserhöhung von 62,00 € netto im Monat oder 744,00 € netto im Jahr entsprechen.

Beispiel 2: Arbeitnehmer übernimmt weniger als den Sachbezugswert selbst

Zahlt der Arbeitnehmer weniger als den Sachbezugswert selbst, handelt es sich bei der Differenz zwischen dem Sachbezugswert und der Zuzahlung des Arbeitnehmers um einen geldwerten Vorteil. Dieser muss vom Arbeitgeber versteuert werden. Hier steht dem Arbeitgeber die Möglichkeit zur Verfügung, den Bruttolohn des Arbeitnehmers jeden Monat um die Differenz zu erhöhen oder die Differenz pauschal mit 25 % und somit sozialabgabenfrei zu versteuern. Würde der Arbeitnehmer nur 3,00 € für sein Mittagessen selbst bezahlen, würde die Differenz (3,47 € - 3,00 € = 0,47 €) als geldwerter Vorteil zählen. Bei einer Pauschalversteuerung von 25 % würde eine Steuerbelastung von 0,12 € pro Mahlzeit für den Arbeitnehmer entstehen.

Beispiel 3: Arbeitnehmer erhält die Mahlzeit kostenlos

Entscheidet sich der Arbeitgeber dazu, selbst den Maximalbetrag in Höhe von 6,57 € (3,47 € Sachbezugswert + 3,10 € Essenszuschuss) zu zahlen, entsteht für den Arbeitnehmer ein geldwerter Vorteil in Höhe von 3,47 €. Wird dieser pauschal mit 25 % versteuert, entsteht nur eine Steuerbelastung in Höhe von 0,87 € pro Mahlzeit für den Arbeitnehmer. Für den Arbeitgeber auf der anderen Seite fallen deutlich weniger Lohnnebenkosten an, als bei einer klassischen Lohnerhöhung – und der Angestellte profitiert von leckeren & kostenlosen Essen.


Bei weiteren Fragen und zur Beantragung des Essenszuschusses beim Arbeitgeber wendet ihr euch am besten an eure Personalabteilung. Wenn du als Unternehmen weitere Fragen hast, ist dein Steuerbüro dein Ansprechpartner.

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