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Geröstete Kichererbsen - Dunkle Schokolade

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Schokolade ist Glück, das man essen kann Schon die Mayas wussten, dass Schokolade gesund ist und glücklich macht. Angeblich war die Kakaopflanze sogar göttlichen Ursprungs. Und deswegen gibt es den leckeren Kichererbsen Snack...

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Kategorien: Food, HÜLSENREICH

Schokolade ist Glück, das man essen kann

Schon die Mayas wussten, dass Schokolade gesund ist und glücklich macht. Angeblich war die Kakaopflanze sogar göttlichen Ursprungs. Und deswegen gibt es den leckeren Kichererbsen Snack von HÜLSENREICH jetzt überzogen mit feinster, dunkler Schokolade. Ja, Du hast richtig gelesen. Die delikaten, gerösteten Kichererbsen kann man nicht nur herzhaft, sondern auch süß essen. Ein Proteinsnack mit dem gewissen süßen Extra, sozusagen. Unter der knackigen Schokolade sind die Kichererbsen gewohnt knusprig.

Snacks mit viel Eiweiß….und Schokolade!

Auch die Kichererbsen für die Süßmäuler haben eine Menge Eiweiß und Ballaststoffe und eignen sich super als gesunder Snack fürs Büro, zu Hause oder unterwegs. Die Kichererbsen werden natürlich geröstet und sind bio, vegan und aus ökologischem Anbau. Ein Knabbersnack fürs gute Gewissen.

Eine Packung enthält 70g.

Zutaten Zartbitterschokolade* 61% (Kakaomasse*, Rohrzucker*, Kakaobutter*, stark entöltes Kakaopulver*, Emulgator: Lecithine (SOJA*)), Kichererbsen* 37%, Dextrose*, Überzugsmittel: Gummi arabicum*, Salz, Zucker*.

Nährwerte

Angabe pro 100 g

Brennwert/Energie

1988 kJ/ 475 kcal

Fett

26 g

davon gesättigte Fettsäuren

14 g

Kohlenhydrate

41 g

davon Zucker

25 g

Ballaststoffe

15 g

Eiweiß

12 g

Salz

0.4 g

**Prozent der Referenzmenge für die tägliche Zufuhr

1. Sind die Gerösteten Kichererbsen für Veganer geeignet?

Ja, die Kichererbsen sind vegan.

 

Die Mitarbeiterverpflegung ist immer wieder eine komplexe Angelegenheit, denn gerade kleinere Unternehmen haben keine eigene Kantine und viele Neu-Unternehmer wissen nicht viel zum Thema steuerfreier Essenszuschuss. Wir bringen Licht in Dunkel.

Arbeitgebern steht im Rahmen der Sachbezüge auch ein Essenszuschuss für ihre Mitarbeiter zur Verfügung, wodurch Mahlzeiten bis max. 6,57€ pro Mahlzeit kostenlos oder vergünstigt angeboten werden können. Erhöht ein Arbeitgeber den Lohn für seine Mitarbeiter/innen, ist dies normalerweise mit einer hohen zusätzlichen Steuerbelastung für den Arbeitgeber verbunden. Dabei kommt nur ein Bruchteil der Lohnerhöhung überhaupt beim Arbeitnehmer an. Mittels Essenszuschüssen können je nach Ausgestaltung die Benefits auch ohne Erhöhung der Steuerlast an den Mitarbeiter weitergegeben werden.
In diesem Zusammenhang empfehlen wir gerne unsere attraktiven Staffelpreise des Offices-Lunches für Unternehmen.

Amtliche Sachbezugswerte für Verpflegung 2021

Die amtlichen Sachbezugswerte für Verpflegung haben sich ab dem 01.01.2021 geändert und betragen seitdem:

  • Frühstück: 1,83 €
  • Mittagessen: 3,47 €
  • Abendessen: 3,47 €

Zusätzlich zum amtlichen Sachbezugswert kann der Arbeitgeber eine Mahlzeit des Arbeitnehmers mit bis zu 3,10 € abgaben- und steuerfrei bezuschussen. Wie sich der Essenszuschuss des Arbeitgebers gestalten lässt, sollen nachfolgende Beispiele verdeutlichen:

Beispiel 1: Arbeitnehmer übernimmt mindestens den Sachbezugswert selbst

Damit beim Sachbezug kein geldwerter Vorteil entsteht, muss der Arbeitnehmer mindestens den Sachbezugswert der Verpflegung (z.B. Mittagessen: 3,47 €) selbst zahlen. Zahlt der Arbeitnehmer mindestens den Sachbezugswert selbst und leistet der Arbeitgeber einen Essenszuschuss für die Mahlzeit in Höhe von max. 3,10 €, bleibt die Mahlzeit für beide Parteien abgaben- und steuerfrei. Dies würde bei durchschnittlich 20 Arbeitstagen einer Gehaltserhöhung von 62,00 € netto im Monat oder 744,00 € netto im Jahr entsprechen.

Beispiel 2: Arbeitnehmer übernimmt weniger als den Sachbezugswert selbst

Zahlt der Arbeitnehmer weniger als den Sachbezugswert selbst, handelt es sich bei der Differenz zwischen dem Sachbezugswert und der Zuzahlung des Arbeitnehmers um einen geldwerten Vorteil. Dieser muss vom Arbeitgeber versteuert werden. Hier steht dem Arbeitgeber die Möglichkeit zur Verfügung, den Bruttolohn des Arbeitnehmers jeden Monat um die Differenz zu erhöhen oder die Differenz pauschal mit 25 % und somit sozialabgabenfrei zu versteuern. Würde der Arbeitnehmer nur 3,00 € für sein Mittagessen selbst bezahlen, würde die Differenz (3,47 € - 3,00 € = 0,47 €) als geldwerter Vorteil zählen. Bei einer Pauschalversteuerung von 25 % würde eine Steuerbelastung von 0,12 € pro Mahlzeit für den Arbeitnehmer entstehen.

Beispiel 3: Arbeitnehmer erhält die Mahlzeit kostenlos

Entscheidet sich der Arbeitgeber dazu, selbst den Maximalbetrag in Höhe von 6,57 € (3,47 € Sachbezugswert + 3,10 € Essenszuschuss) zu zahlen, entsteht für den Arbeitnehmer ein geldwerter Vorteil in Höhe von 3,47 €. Wird dieser pauschal mit 25 % versteuert, entsteht nur eine Steuerbelastung in Höhe von 0,87 € pro Mahlzeit für den Arbeitnehmer. Für den Arbeitgeber auf der anderen Seite fallen deutlich weniger Lohnnebenkosten an, als bei einer klassischen Lohnerhöhung – und der Angestellte profitiert von leckeren & kostenlosen Essen.


Bei weiteren Fragen und zur Beantragung des Essenszuschusses beim Arbeitgeber wendet ihr euch am besten an eure Personalabteilung. Wenn du als Unternehmen weitere Fragen hast, ist dein Steuerbüro dein Ansprechpartner.

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