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MARGARET: WALNUSSHOLZ - APVELSKIN CONCRETE

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Dezent und schlicht Diese zarte Damenuhr kleidet sich dezent und trägt durch ihre extra flache Bauweise kaum am Handgelenk auf. Das grau-braune Armband und der fein gearbeitete Korpus aus echtem Walnussholz...

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Kategorien: Design, TAKE A SHOT

Dezent und schlicht

Diese zarte Damenuhr kleidet sich dezent und trägt durch ihre extra flache Bauweise kaum am Handgelenk auf. Das grau-braune Armband und der fein gearbeitete Korpus aus echtem Walnussholz bilden eine tolle Einheit. Der Look wird durch die mintgrünen Details des Sekundenzeigers und der Datumsanzeige abgerundet. Eine Holzuhr für Damen, wie du sie noch nie gesehen hast!

Margaret mags vegan!

Denn die Damenuhr hat ein Lederarmband aus veganem Lederersatz. Veganes Leder ist eine tolle Alternative zu herkömmlichen Leder, denn es steht ihm weder im Look noch in der Pflege nach. Es ist ebenso wasserabweisend, veganes Leder zu pflegen ist also super einfach. TAKE A SHOT hat die APVELSKIN-Collection ins Leben gerufen, das vegane Leder für die Armbändere der Holzuhren besteht hier aus Resten, die bei der Apfelsaftproduktion entstehen – absolut nachhaltig also!

Die TAKE A SHOT Uhren kommen natürlich alle mit 2 Jahren Garantie.

  • GEHÄUSE Korpus aus Walnussholz und silbernem Edelstahl, silberne Krone auf 3 Uhr
  • ZIFFERBLATT Weißer Grund mit schwarzen Ziffern, schwarze Zeiger, mintgrüner Sekundenzeiger, weiße Datumsanzeige mit filigranen Details
  • ARMBAND APVELSKIN-Armband aus veganem Lederersatz mit Dornschließe, Pin-Verschluss zum einfachen Wechseln

1. Was ist APVELSKIN? Woraus besteht es?
APVELSKIN basiert auf Resten der Apfelsaftproduktion und imitiert Leder aus einem tierfreien Grundmaterial.

Die Mitarbeiterverpflegung ist immer wieder eine komplexe Angelegenheit, denn gerade kleinere Unternehmen haben keine eigene Kantine und viele Neu-Unternehmer wissen nicht viel zum Thema steuerfreier Essenszuschuss. Wir bringen Licht in Dunkel.

Arbeitgebern steht im Rahmen der Sachbezüge auch ein Essenszuschuss für ihre Mitarbeiter zur Verfügung, wodurch Mahlzeiten bis max. 6,57€ pro Mahlzeit kostenlos oder vergünstigt angeboten werden können. Erhöht ein Arbeitgeber den Lohn für seine Mitarbeiter/innen, ist dies normalerweise mit einer hohen zusätzlichen Steuerbelastung für den Arbeitgeber verbunden. Dabei kommt nur ein Bruchteil der Lohnerhöhung überhaupt beim Arbeitnehmer an. Mittels Essenszuschüssen können je nach Ausgestaltung die Benefits auch ohne Erhöhung der Steuerlast an den Mitarbeiter weitergegeben werden.
In diesem Zusammenhang empfehlen wir gerne unsere attraktiven Staffelpreise des Offices-Lunches für Unternehmen.

Amtliche Sachbezugswerte für Verpflegung 2021

Die amtlichen Sachbezugswerte für Verpflegung haben sich ab dem 01.01.2021 geändert und betragen seitdem:

  • Frühstück: 1,83 €
  • Mittagessen: 3,47 €
  • Abendessen: 3,47 €

Zusätzlich zum amtlichen Sachbezugswert kann der Arbeitgeber eine Mahlzeit des Arbeitnehmers mit bis zu 3,10 € abgaben- und steuerfrei bezuschussen. Wie sich der Essenszuschuss des Arbeitgebers gestalten lässt, sollen nachfolgende Beispiele verdeutlichen:

Beispiel 1: Arbeitnehmer übernimmt mindestens den Sachbezugswert selbst

Damit beim Sachbezug kein geldwerter Vorteil entsteht, muss der Arbeitnehmer mindestens den Sachbezugswert der Verpflegung (z.B. Mittagessen: 3,47 €) selbst zahlen. Zahlt der Arbeitnehmer mindestens den Sachbezugswert selbst und leistet der Arbeitgeber einen Essenszuschuss für die Mahlzeit in Höhe von max. 3,10 €, bleibt die Mahlzeit für beide Parteien abgaben- und steuerfrei. Dies würde bei durchschnittlich 20 Arbeitstagen einer Gehaltserhöhung von 62,00 € netto im Monat oder 744,00 € netto im Jahr entsprechen.

Beispiel 2: Arbeitnehmer übernimmt weniger als den Sachbezugswert selbst

Zahlt der Arbeitnehmer weniger als den Sachbezugswert selbst, handelt es sich bei der Differenz zwischen dem Sachbezugswert und der Zuzahlung des Arbeitnehmers um einen geldwerten Vorteil. Dieser muss vom Arbeitgeber versteuert werden. Hier steht dem Arbeitgeber die Möglichkeit zur Verfügung, den Bruttolohn des Arbeitnehmers jeden Monat um die Differenz zu erhöhen oder die Differenz pauschal mit 25 % und somit sozialabgabenfrei zu versteuern. Würde der Arbeitnehmer nur 3,00 € für sein Mittagessen selbst bezahlen, würde die Differenz (3,47 € - 3,00 € = 0,47 €) als geldwerter Vorteil zählen. Bei einer Pauschalversteuerung von 25 % würde eine Steuerbelastung von 0,12 € pro Mahlzeit für den Arbeitnehmer entstehen.

Beispiel 3: Arbeitnehmer erhält die Mahlzeit kostenlos

Entscheidet sich der Arbeitgeber dazu, selbst den Maximalbetrag in Höhe von 6,57 € (3,47 € Sachbezugswert + 3,10 € Essenszuschuss) zu zahlen, entsteht für den Arbeitnehmer ein geldwerter Vorteil in Höhe von 3,47 €. Wird dieser pauschal mit 25 % versteuert, entsteht nur eine Steuerbelastung in Höhe von 0,87 € pro Mahlzeit für den Arbeitnehmer. Für den Arbeitgeber auf der anderen Seite fallen deutlich weniger Lohnnebenkosten an, als bei einer klassischen Lohnerhöhung – und der Angestellte profitiert von leckeren & kostenlosen Essen.


Bei weiteren Fragen und zur Beantragung des Essenszuschusses beim Arbeitgeber wendet ihr euch am besten an eure Personalabteilung. Wenn du als Unternehmen weitere Fragen hast, ist dein Steuerbüro dein Ansprechpartner.

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